Mobbing- und Gewaltprävention

Plagen und geplagt werden ist immer wieder ein Thema an Schulen. Heute findet dies nicht nur «vor Ort» sondern vermehrt auch in den Sozialen Medien und den neuen digitalen Kanälen statt. Wir möchten aufklären und Angebote kreieren, damit Mobbing erst gar nicht geschieht.


Am 14. März 2018 fand im Singsaal des Schulhauses Schönau die vom Elternrat organisierte Veranstaltung zum Thema «Mobbingprävention vom Plagen und geplagt werden» statt. Rund 70 Personen verfolgten die Informationen von Cornelia Werner, Präventionsfachfrau bei der Stiftung Berner Gesundheit. Frau Werner erörterte, wie es zu Mobbing in der Schule kommen kann, wie man es entdeckt und adressiert und welche Massnahmen getroffen werden können, damit Mobbing gar nicht erst entsteht. 

 

Mit dem Versand der Elterninformation zum Thema Mobbingprävention hat die Arbeitsgruppe bestehend aus Martin Lobsiger (Leitung), Andrea Mutti, Helen Merchad und Nadja Olivera die Bearbeitung des Themas im Q1/2019 aus Sicht Elternrat abgeschlossen.

Weiterführende Informationen


Wachsen Kinder und Jugendliche in einem Klima der Gewalt auf, wird dies zu einem wesentlichen Belastungsfaktor für deren Gesundheit. Deshalb bestärkt und unterstützt die Berner Gesundheit Lehrpersonen, Schulbehörden, Schulsozialarbeitende, Eltern und Gemeindebehörden, sich aktiv für die Prävention von Mobbing, Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen einzusetzen.


Vorgehensweise bei Anzeichen von Mobbing

Gemäss Schulleitung sind bezüglich Vorgehensweise nachfolgende Schritte anzuwenden:

  • Erkennen Eltern Anzeichen dafür, dass es dem Kind in der Klasse nicht gut geht, ist in einen ersten Schritt immer die Klassenlehrperson persönlich anzusprechen. Dies mittels Terminvereinbarung, nicht unter dem Türrahmen und nicht telefonisch oder per SMS.
  • Wenn das Problem nicht primär in der Klasse geortet wird, kann auch die Schulsozialarbeiterin kontaktiert werden.
  • Um allfällige weitere Schritte in die Wege leiten zu können, wird gemäss Dienstweg, durch die Lehrperson und/oder Schulsozialarbeiterin die Schulleitung informiert. Die Zusammenarbeit ist dadurch gewährleistet.